auch sei offen, wie konsequent die Auflagen durchgesetzt würden; ein klarer Bauentscheid auch über die Parkierung sei für die Durchsetzung der Auflagen nötig, damit die Parkplätze nicht in der Betriebsphase "kalt umgenutzt" würden. Schliesslich monieren die Rekurrierenden, aus den Erwägungen zur Verkehrssicherheit gehe nicht hervor, ob die Vorschriften eingehalten seien oder nicht. Es werde lediglich der Nachweis der Einhaltung bzw. die Koordination mit der Dienstabteilung Verkehr verlangt, womit bezüglich der Verkehrssicherheit ein "Nichtentscheid" gefällt worden sei.