Weiter würden gemäss Parkplatzberechnung der Bauherrschaft 110 Parkplätze für Gewerbe, Verkauf und Gastro zur Verfügung gestellt, gemäss dem angefochtenen Entscheid würden jedoch 110 Parkplätze der Migros zur Verfügung stehen, seien also der Verkaufs- und Gastro-Nutzung zugewiesen; es bleibe unklar, wie viele Parkplätze der Gewerbenutzung, dem Verkauf und der Gastronomie konkret zugewiesen seien. Sodann wende die Vorinstanz Art.