Von vornherein nicht überprüfbar war anhand der Schattendiagramme aber die Einhaltung der Gebäudehöhen, da diese nur anhand der Höhenkoten in den vermassten Plänen des Vergleichsprojekts eruierbar sind. In diesem Sinn ist festzuhalten, dass die Vorinstanz, soweit ihr die vermassten Pläne des Vergleichsprojekts nicht vorlagen, eine ungenügende Prüfung vorgenommen hat, zumal sie sich insoweit nicht einfach auf eine Überprüfung durch die GeoZ im Rahmen der Erstellung der Schattendiagramme verlassen konnte.