Als problematischer erweist sich demgegenüber die Frage, ob es der Vorinstanz möglich war, das Vergleichsprojekt auf seine Übereinstimmung mit den primären Bauvorschriften zu überprüfen. Zwar ist - entgegen den Rekurrierenden - auch insoweit nicht die Kenntnis eines Plans des gesamten Vergleichsprojekts entscheidend, da sich die in diesem auf einfache Weise er-