9.2.2 Wie erwähnt rügen die Rekurrierenden eine fehlende Prüfung des Schattenwurfs durch die Vorinstanz. Zu unterscheiden ist insoweit zwischen dem mit den Schattendiagrammen (bzw. "3-Stunden-Schattenplänen") vom 9. September 2021 ausgewiesenen und anhand derselben zu überprüfenden Schattenwurf (des geplanten Projekts und des Vergleichsprojekts) und den vermassten Plänen des kubischen Vergleichsprojekts vom 1. September 2021, anhand derer überprüfbar ist, ob dieses nach den massgeblichen primären Bauvorschriften erstellt worden ist. Dass die Schattendiagramme Teil der massgeblichen Bauakten bildeten, ist aufgrund der Einreichung zusammen mit der Vernehmlassung der Vorinstanz (act.