Dem steht auch der von den Rekurrierenden angeführte Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2004.00193 vom 9. Juni 2004, auf welchen bereits im genannten Entscheid der Baurekurskommission Bezug genommen wurde, nicht entgegen. Dieser Entscheid betrifft die in einem privaten Gestaltungsplan - im Hinblick auf die Ermöglichung von Hochhäusern - enthaltenen Vorgaben für ein Vergleichsprojekt, bezüglich derer sich die Frage stellte, ob damit von der nach der geltenden Bau- und Zonenordnung zulässigen Bauweise abgewichen werde (vgl. a.a.O., E. 4.2.1).