Dass hinsichtlich des rein kubischen Vergleichsprojekts eine Prüfung der (insbesondere gestalterischen) Vorgaben an eine Arealüberbauung nicht möglich ist, schadet nicht: Zum einen ist es gerade nicht der Sinn dieser Vorgaben eine Beschränkung der baulichen Möglichkeiten gemäss den für Arealüberbauungen geltenden primären Bauvorschriften herbeizuführen, so dass nicht gesagt werden kann, eine Arealüberbauung mit den Abmessungen gemäss Vergleichsprojekt wäre von vornherein nicht realisierbar;