Weder das PBG noch die ABV erläutern den Begriff des Vergleichsprojekts. Was als kubisches Vergleichsprojekt den Vorschriften entspricht, ist grundsätzlich anhand der geltenden Bau- und Zonenordnung zu prüfen, was ein regelkonformes Bauen nach den primären Bauvorschriften wie den (in anderem Kontext in § 251 lit. b PBG genannten) Bestimmungen über die Abstände, die Geschosszahl, den Grenzbau, das Zusammenbauen, die Gebäudelänge und die Gebäudebreite und zudem eine Bindung an die Beschränkung des kantonalen Rechts (zu Gebäude- und Firsthöhe) bedeutet.