R1S.2022.05166 Seite 40 davon sei mit den eingereichten und den nachgereichten Plänen der Nachweis erbracht, dass das Vergleichsprojekt in allen Teilen den Vorschriften entspreche. Zusammen mit der Quadruplik (bzw. einer weiteren ergänzenden Eingabe) reichte die Bauherrschaft sodann eine Eingabequittung sowie die Schattendiagramme vom 9. September 2021 ein, um - gemäss ihren Angaben - die Einreichung der fraglichen Dokumente im Rahmen des Baugesuchs zu belegen.