vorschriftswidrigen Nichtberücksichtigung von Räumen nicht greift (Fritzsche/Bösch/Wipf/Kunz, a.a.O., S. 938) - zur Klarstellung für die Zukunft und zur Sicherstellung der Einhaltung der zulässigen Ausnützung auflageweise folgende Korrektur vorzunehmen: Hinsichtlich des Raums für Waschen/Trocknen und der zwei Räume für Kinderwagen ist entweder eine Verkleinerung der Fenster auf einen Wert deutlich unter 10 % der Bodenfläche, konkret (der Klarheit halber) auf 5 % derselben, vorzunehmen oder aber eine korrigierte Ausnützungsberechnung (welche die fraglichen Flächen einbezieht und die Einhaltung der zulässigen Ausnützung nachweist) einzureichen und bewilligen zu lassen.