Damit sind gewisse der in der Rekursschrift genannten Flächen abgedeckt, indem namentlich der Veloweg/Fussweg im Sektor "Wohnen 1", das Fusswegrecht gemäss Dienstbarkeit SP 3 und die im kommunalen Verkehrsplan verzeichnete Fusswegverbindung deckungsgleich sind. Weitergehende Abzüge sind demgegenüber nicht angezeigt. Dies gilt zum einen für die oberirdischen Teile der B- und E-Strasse (inkl. Trottoir), da es sich bei diesen Strassen nicht um auf übergeordneten Festlegungen beruhende Verkehrsflächen, sondern um blosse arealinterne Erschliessungen der Tiefgaragen auf dem Baugrundstück und der Parzelle Kat.-Nr. 3 sowie - im Falle der von