R1S.2022.05166 Seite 3 Abweisung des Sistierungsantrags und hielt quadruplizierend an ihren Anträgen fest, wobei - aus Anlass der Zurückweisung des als Beilage eingereichten USB-Sticks und der Nachreichung der fraglichen Beilage in Papierform - mit Schreiben vom 2. Februar 2023 weitere Bemerkungen erfolgten. H. Am 26. Januar 2023 führte die 1. Abteilung des Baurekursgerichts im Beisein der Parteien einen Augenschein auf dem Lokal durch.