B. Mit gemeinsamer Eingabe vom 28. September 2022 erhoben der Verein „IG W“, PB, AD und ND, TH und CH, BR, AW und SL, RW sowie RK und DK fristgerecht Rekurs an das Baurekursgericht und beantragten, der Beschluss der Bausektion und die Gesamtverfügung der Baudirektion seien aufzuheben, unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. C. Mit Präsidialverfügung vom 4. Oktober 2022 wurde vom Rekurseingang Vormerk genommen und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.