{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2023-03-17", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0056-2023_2023-03-17.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_r1s.2022.05166.pdf", "Checksum": "d7ebe1ebb8e530a308f6c8d37d228ed7"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0056/2023"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 17.03.2023 BRGE I Nr. 0056/2023"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 17.03.2023 BRGE I Nr. 0056/2023"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 17.03.2023 BRGE I Nr. 0056/2023"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Arealüberbauung: Ausnützungsberechnung, Lärmschutz, etc. | Zu beurteilen war ein Nachbarrekurs gegen eine grössere Arealüberbauung. Strittig waren unter anderem Fragen der Ausnützungsberechnung, des Schattenwurfs der geplanten Hochhäuser, der Rücksichtnahme auf ein benachbartes kommunales Schutzobjekt und der Berücksichtigung des ISOS, der Erfüllung der für Arealüberbauungen geltenden Voraussetzungen, des Lärmschutzes sowie der negativen Vorwirkung einer unter anderem das Baugrundstück betreffenden, noch nicht rechtskräftigen Gestaltungsplanpflicht. In teilweiser Gutheissung des Rekurses waren mehrere Auflagen zu den Aspekten der Ausnützung und des Lärmschutzes anzuordnen, während der Rekurs im Übrigen abzuweisen war."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:08:01", "Checksum": "9606511a325105605d0aaab972a81093", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Baurekursgericht 17.03.2023 BRGE I Nr. 0056/2023\nRegeste:\nArealüberbauung: Ausnützungsberechnung, Lärmschutz, etc. | Zu beurteilen war ein Nachbarrekurs gegen eine grössere Arealüberbauung. Strittig waren unter anderem Fragen der Ausnützungsberechnung, des Schattenwurfs der geplanten Hochhäuser, der Rücksichtnahme auf ein benachbartes kommunales Schutzobjekt und der Berücksichtigung des ISOS, der Erfüllung der für Arealüberbauungen geltenden Voraussetzungen, des Lärmschutzes sowie der negativen Vorwirkung einer unter anderem das Baugrundstück betreffenden, noch nicht rechtskräftigen Gestaltungsplanpflicht. In teilweiser Gutheissung des Rekurses waren mehrere Auflagen zu den Aspekten der Ausnützung und des Lärmschutzes anzuordnen, während der Rekurs im Übrigen abzuweisen war.\n\nR1S.2022.05166 Seite 70\nmeisten Parzellen seien heute Ziergärten und würden mit den aus der Entstehungszeit erhaltenen Säulenpappel einen Puffer zu einer Grossbebauung\naus den 1980er Jahren bieten. Aufgrund ihrer weitgehend erhaltenen konzeptionellen Merkmale und überlieferten historischen Substanz wie Parzellierung, Wegestruktur, Topographie, Holzlattenzäune, Rasenflächen sowie\neine reiche Durchgrünung mit überwiegend traditionellen Gartenpflanzen\nkomme den Aussenräumen der Siedlung im Kontext der Wohnbauten eine\nhohe städtebauliche, sozialgeschichtliche und gartenhistorische Bedeutung\nzu (a.a.O., S. 21 f.). Unter dem Titel \"Denkmalschutz\" wird abschliessend\nfestgehalten, die Wohnsiedlung \"H\" sei in ihrem ursprünglichen Siedlungskonzept schutzwürdig. Die einheitlichen, schlicht gestalteten Fassaden der\nReihenhäuser und die durchgehenden Walmdächer mit den langgezogenen\nSchlepplukarnen prägten das Erscheinungsbild der städtebaulichen Grossform, wobei die Wirkung durch die einheitliche Farbigkeit und Materialisierung unterstrichen werde. Charakteristisch für die Siedlung sei die durchgehende Gestaltung der Hausgärten (Vor- und Hintergärten) und Pflanzgärten\n(heute vor allem in der Funktion von Ziergärten), die sich als Grüngürtel um\ndie Siedlung schmiegten. Übergeordnete Gestaltungsmerkmale der Gärten\nseien neben der bauzeitlichen Topographie und den prägenden baulichen\nElementen ebenso die ursprünglichen Haus- und Gartenzugänge in ihrer\nLage und die orthogonale Linienführung der Wege sowie die siedlungstypische Bepflanzung und die strukturbildenden Rasenflächen. Für das Siedlungsbild sei die Durchgrünung mit geschnittenen Ligusterhecken, Obstbäumen sowie Säulenpappeln parallel zu den Pflanzgärten im Südosten der\nSiedlung charakteristisch (a.a.O., S. 23).\n\nDie Siedlung \"H\" wird auch im Spezialinventar Wohnsiedlungen der Stadt\nZürich von 1999/2003 erwähnt (vgl. act. 11.6 S. 36 f.), wo ausgeführt wird,\ndie markante Siedlungsanlage stehe isoliert inmitten grösserer, inselartiger\nBaukomplexe. Sie weise noch immer eine einheitliche Gesamtwirkung auf.\nIm Rahmen der Würdigung erfolgt unter anderem der Hinweis: \"mittelständische Gartenstadt mit einstiger 'Sicht auf die Alpen'\". Als Schutzempfehlung\nwird festgehalten, wichtig sei die Geschlossenheit der Anlage und die Einheitlichkeit von Bauformen, Farben und Materialien vor allem auf der Strassenseite. Gärten, Einfriedungen und Gartenwege seien als integrierender\nTeil des Gesamtkonzepts zu erhalten (a.a.O., S. 36). In der vom Amt für\nStädtebau im Jahr 2016 herausgegebenen Schrift \"Kleinhaussiedlungen in\nder Stadt Zürich\" wird die Siedlung unter anderem im Zusammenhang mit\n\nR1S.2022.05166 Seite 71\neinem - in der Rekursschrift angeführten - Zitat aus der Schweizerischen\nBauzeitung von 1922 erwähnt, wonach sich durch die Konzentration der bebauten Flächen eine Konzentration der Gärten ergebe, wodurch Licht und\nLuft freieren Zugang erhalten würden, als wenn die Aufteilung des Geländes\nin gleichviele Einzelgrundstücke mit getrennten Häusern erfolgen würde.\nHierin liege ein bedeutender ästhetischer Vorteil. Die Häuser und Gärten\nergäben zusammengefasst grosszügige Garten- und Strassenräume\n(a.a.O., S. 57).\n\nSchliesslich wird die Siedlung im ISOS mit Erhaltungsziel A und dem Vermerk besonderer räumlicher und architekturhistorischer Qualitäten sowie einer gewissen Bedeutung aufgeführt und wie folgt umschrieben: \"mehrfach\nabgewinkelte Zeile von zweigeschossigen Reiheneinfamilienhäusern im Heimatstil, einen dreieckigen, begrünten Hof fassend, 1920/21, eine der ersten\nGenossenschaftssiedlungen Zürichs; heute isoliert inmitten grösserer Baukomplexe\" (Objektblatt Zürich-X, S. 16). Im Rahmen der Beschreibung des\nheutigen Stadtteils heisst es sodann: \"Bei der geschlossenen, mehrfach abgewinkelten Zeile von zweigeschossigen Reiheneinfamilienhäusern im Heimatstil handelt es sich aufgrund der Geschlossenheit und einheitlichen Gestalt um ein kleines Bijou, das mit den rückseitigen Gärten eine gewisse Distanz zu den grossen Bürobauten zu halten vermag\" (a.a.O., S. 30).\n\n"}