Immerhin scheint der private Ordnungsdienst durchaus ein geeignetes und wirksames Mittel zur Vermeidung von störenden Lärmemissionen durch Besucher im unmittelbaren Umfeld vor dem Ein- und Ausgang des Lokals zu sein, wie das Kommissariat der Gewerbepolizei, Fachstelle Lärmbekämpfung, zuhanden der Vorinstanz bestätigte (act. 8.14). Die Rekurrierenden stellen denn auch in ihrer Replik den von der Vorinstanz vernehmlassungsweise dargelegten Umstand nicht in Frage, dass seit der Wiederinbetriebnahme des Lokals unter neuer Betreiberschaft am 10. Oktober 2015 der Stadtpolizei am 8. November 2015 eine einzige Lärmklage zugetragen wurde.