In diesem Sinne sieht auch die Vollzugshilfe Cercle Bruit einen privaten Ordnungsdienst als mögliche Vorsorgemassnahme insbesondere bei der potentiellen Lärmquelle S9 (Kundenverkehr) vor. Allein, ein solcher privater Ordnungsdienst verfügt selbstredend über keinerlei hoheitliche Befugnisse, indem er etwa Betrunkene an der P.-Strasse oder Falschparkierende an der U.-Strasse in irgendeiner Weise ins Recht zu fassen berechtigt wäre.