Zu bemerken ist zunächst, dass dies wohl auch noch auf weitere Strassen im näheren Umfeld des Bahnhofs X [….] zutreffen dürfte. Allein, derlei Parkierungsvorgänge und der allenfalls dabei entstehende Parkplatzlärm samt aller angeblichen Begleiterscheinungen kann in lärmrechtlicher Hinsicht nicht dem streitbetroffenen Lokal an der G.-Strasse zugerechnet werden. Es handelt sich nicht um Emissionen, die im Sinne der Vollzugshilfe des Cercle Bruit beim Zu- und Wegfahren von Gästefahrzeugen zum Lokal verursacht werden. Dasselbe gilt für die Geräusche beim "Kommen und Gehen" der Kundschaft.