4.7. Gemäss dem rechtskräftigen Bauentscheid Nr. 1833/11 vom 6. Dezember 2011 verfügt das streitbetroffene Gebäude auf dem Grundstück Kat.-Nr. 0000 über insgesamt 14 Abstellplätze. Der Pflichtbedarf beträgt sieben Abstellplätze. Das Umbau- und Nutzungsänderungsvorhaben im Untergeschoss als solches löste die Pflicht zur Schaffung bzw. zum Nachweise von zwei Abstellplätzen für Autos aus (Erw.