4.6. Mit dem Begriff Kundenverkehr sind gemäss der Vollzugshilfe Geräusche gemeint, die durch das "Kommen und Gehen" der Kundschaft entstehen. Parkplatzlärm meint sodann den durch Autos auf dem – gemeint: Lokal zugehörigen – Parkplatz sowie auf dessen Zufahrt verursachten Lärm. Für letztere Lärmkategorie verweist die Vollzugshilfe mit Recht darauf, dass Anhang 6 der LSV massgebliche Belastungsgrenzwerte für Industrie- und Gewerbelärm enthält.