Dass technische Anlagen wie beispielsweise Klimaanlagen Aussenlärm generierten – mögliche Schallquelle S8 – ist vorliegend auch kein Thema. Damit verbleiben zur lärmrechtlichen Prüfung einzig die denkbaren Schallquellen S9 (Kundenverkehr), S10 (Parkplatzlärm) sowie S11 (Verkehrserzeugung).