Von den sieben möglichen externen Schallquellen gemäss der Vollzugshilfe des Cercle Bruit fallen mangels eines zum Lokal gehörenden Aussenbereichs in Form einer Aussengastwirtschaft (in der Vollzugshilfe vereinfacht als "Terrasse" bezeichnet) zunächst die drei Schallquellen S5 (Musikerzeugung auf der Terrasse), S6 (Kundenverhalten und Bedienung auf der Terrasse) und S7 (Aufräumarbeiten und Reinigung der Terrasse) ausser Betracht. Dass technische Anlagen wie beispielsweise Klimaanlagen Aussenlärm generierten – mögliche Schallquelle S8 – ist vorliegend auch kein Thema.