Der Ein- und Ausgang des Lokals befindet sich im fensterlosen Untergeschoss des Gebäudes auf dem Grundstück Kat.-Nr. 0000 bzw. unmittelbar auf dem Niveau des Eisenbahnperrons des Bahnhofs X, so dass das Lokal von der B.- und der G.- Strasse her nur über die Rampe oder den Treppenabgang an der Südecke des Gebäudes zugänglich ist. Es ist denn auch kaum vorstellbar, wie die Wohngebäude der Rekurrierenden an der U.- und der P.-Strasse von internen Schallquellen aus dem reinen Innenlokal ohne Aussenbereich im Untergeschoss des streitbetroffenen Gebäudes an der G.-Strasse in lärmrechtlich relevanter Weise betroffen sein könnten.