vgl. www.cerclebruit.ch). Die Beurteilung der Lärmbelastung durch ein Lokal hat aufgrund dieser Lärmquellen und zudem gesamthaft zu erfolgen, d.h. unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Lärmquellen. Die Summe der Quellen muss qualitativ beurteilt werden, um zu überprüfen, dass die Gesamtbeeinträchtigung nicht über den Vorgaben des USG liegt (Vollzugshilfe, S. 2).