4.3. Bei der Beurteilung der lärmschutzrechtlich relevanten Emissionen einer Gastwirtschaft hat sich mangels direkt anwendbarer Belastungsgrenzwerte in der LSV trotz einiger – hier nicht relevanter – Mängel die hilfsweise Heranziehung der von der Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) publizierten Vollzugshilfe zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung durch den Betrieb öffentlicher Lokale vom 10. März 1999 durchgesetzt. Diese Richtlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung durch den Betrieb öffentlicher Lokale ist gemäss der Rechtspre-