Die Gäste störten rücksichtslos die ganze Nacht hindurch und bis in die Morgenstunden. Wer nach durchzechter Nacht sich noch auf den Beinen halten könne und sich dann in der Umgebung des Clubs herumtreibe, der denke wohl an alles Mögliche, ausser an Rücksichtnahme gegenüber der ruhebedürftigen Nachbarschaft. Der Club wende sich ja explizit an Personen, welche nach Schliessung aller anderen Lokale noch Restenergie hätten oder sonst nichts Besseres zu tun wüssten. Insgesamt könne dem für die Nachbarschaft unzumutbaren Sekundärlärm nur mit griffigen Vorsorgemassnahmen im Sinne des USG respektive der eventualiter beantragten Einschränkung der Öffnungszeiten Einhalt geboten werden.