Aus den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses gehe hervor, dass der jeweilige Betreiber stets mindestens fünf Sicherheitsleute im Freien postiert haben müsse. Mindestens hätte im Dispositiv des Beschlusses vom 15. September 2015 angeordnet werden müssen, von wann bis wann und wo exakt wie viele Sicherheitsleute ununterbrochen postiert zu sein und welche Aufgaben sie genau zu erfüllen hätten. Ein Sicherheitsdienst sei aber ohnehin ungenügend. Das Nachtlokal verfüge über eine maximale Belegungskapazität von immerhin 600 Personen. Die häufig aus der Agglomeration stammenden Gäste kämen sehr spät in der Nacht und regelmässig bereits recht angeheitert an.