Die hier massgebliche Baubewilligung für einen Club mit Bar und separatem Fumoir [….] wurde mit Bauentscheid Nr. 1833/11 vom 6. Dezember 2011 erteilt. Dieser Entscheid hielt fest, dass die Nutzungsänderung den für Neubauten geltenden Anforderungen unterliege, weshalb die Planungswerte für Lärm einzuhalten seien (Art. 25 des Umweltschutzgesetzes [USG],