betreffend Bausektionsbeschluss Nr. 1426/15 vom 15. September 2015; Immissionsklage Nachtlokal _______________________________________________________ hat sich ergeben: A. Mit Bauentscheid Nr. 1426/15 vom 15. September 2015 hiess die Bausektion der Stadt Zürich die von [….] verschiedenen Anwohnern gemeinsam eingereichte Immissionsklage betreffend das Nachtlokal "XY" an der G.- Strasse in Zürich [….] teilweise gut und verpflichtete die Betreiberin des Lokals zu einer geringfügigen Intensivierung des betrieblichen Sicherheitsdienstes. Im Übrigen wies die Vorinstanz die Immissionsklage ab.