Angesichts dieses Schlusses erübrigt es sich, auf die – wenn gleich privatgutachtlich sehr qualifiziert unterlegten – Ausführungen des Rekurrenten über die hohe Qualität der streitbetroffenen Gebäude als Zeuge der Warenhausarchitektur im Einzelnen Bezug zu nehmen (Gutachten Prof. Dr. Alarich Rooch vom 28. Februar 2014; Gutachten Dr. Hans-Peter Bärtschi vom 20. Dezember 2013). Geschichte und Qualität des streitbetroffenen Schutzobjektes sind bekannt.