6.5.1 Die Nichtschutzfähigkeit von Nutzungen gemäss Planungs- und Baugesetz ergibt sich auch aus dem Bundesgerichtsentscheid 1P.660/1991 vom 18. November 1992. In jeden Fall ging es um die Unterschutzstellung eines Stadtzürcher Kinos, das als «Kino Seefeld» am 19. Oktober 1922 seinen Betrieb aufnahm und als «Kino Razzia» Ende März 1989 seinen Betrieb - 9-