§ 207 Abs. 1 Halbsatz 1 PBG wäre mithin nur unzureichend ausgeführt. Soll beispielsweise in einem Raum mit konservatorisch heiklen schutzwürdigen Innenmalereien ein privater Zigarrenrauchclub eingerichtet werden, schafft die in Rede stehende NHV-Bestimmung eine einwandfreie Verbotsgrundlage. Nur hierfür dient die fragliche Norm.