Erhaltung von Baudenkmälern. Je nach Zeugniswert kann auch das Gebäudeinnere dazugehören. Regelmässig geht es indes um die Erhaltung von «Gebautem», also um den Schutz materieller Kulturgüter. Gebäudenutzungen, d.h. raumgebundene menschliche Tätigkeiten jeder Art, können demgegenüber nicht unter Denkmalschutz gestellt werden. Dies auch dann nicht, wenn Gebäude und Nutzung eine klar in Erscheinung tretende historische Einheit bilden. Die gottesdienstliche Nutzung des Grossmünsters in der Stadt Zürich, wenn gleich jahrhundertealter Tradition folgend und aufs Engste mit dem Gebäude verbunden, ist nicht denkmalschutzfähig.