6.3.1 Die streitbetroffenen Gebäude sind einerseits als wichtige Zeugen namentlich (aber mit Blick auf das Naefenhaus nicht nur) der Warenhausarchitektur und andererseits auf Grund ihrer strassenraumprägenden Wirkung schutzwürdig. Sie wurden vertraglich unter Denkmalschutz gestellt. Der Schutzumfang umfasst einerseits das Äussere der beiden streitbetroffenen Gebäude bis ins Detail. Ferner wurden auch die wesentlichen Teile des Gebäudeinneren unter Schutz gestellt. Im Einzelnen sind dies: