Die streitbetroffenen Gebäude liegen gemäss der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) in der Kernzone City. Ersatzbauten hätten den Kubus und das wesentliche Erscheinungsbild der bestehenden Gebäude zu übernehmen (Art. 28 BZO). Diese planerische Schutzmassnahme wäre klar unzureichend. Dementsprechend wurden die beiden Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. - 5-