Im Fall des Küchlin-Theaters in Basel habe das Bundesgericht eine von zahlreichen Personen unterzeichnete Petition als ein nicht unbeachtliches Indiz für die breite Zustimmung für den Schutz dieses Theaters beurteilt. Dieses sei nach zunächst ablehnender Haltung der - 4- zuständigen Behörden vom Bundesgericht auch mit seiner inneren Ausstattung unter Schutz gestellt worden. Zusammenfassend bestünden deutliche Hinweise darauf, dass die öffentlich zugängliche und grosszügige Innenraumstruktur sowie die Nutzung als Warenhaus als Teil der wichtigen Zeugenschaft gelten müssten.