Angesichts des schwerwiegenden Eingriffs in das Eigentum des Rekurrenten – immerhin ist faktisch der Bestand des gesamten heutigen Hochhauses betroffen – stellt sich die Frage, ob als Grundlage für eine seriöse Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer zweckmässigen Tramhaltestelle und der damit verbundenen neuen Führung der Fahrspuren bzw. allenfalls auch des Fussgängerweges einerseits sowie dem privaten Interesse am Erhalt des bestehenden Hochhauses andererseits die verkehrstechnische Lösung nicht mindestens ein einigermassen konkretisiertes Projekt hätte erstellt werden müssen. Auf Grund der gross-