R1S.2012.05110 Seite 13 AF4403 weiterhin überbaubar wäre. Der Stadtrat lässt jedoch ausser Acht, dass das rekurrentische Grundstück der dreigeschossigen Wohnzone W3 zugewiesen ist und ausserhalb der im Zonenplan ausgeschiedenen Hochhausgebiete liegt. Ein Neubauprojekt auf der fraglichen Parzelle hätte daher einerseits die neue zurückversetzte Baulinie zu berücksichtigen und dürfte andererseits nicht mehr als drei Vollgeschosse aufweisen. Ein vollständiger Abbruch des bestehenden achtgeschossigen Hochhauses hätte für den Rekurrenten offensichtlich eine wesentliche finanzielle Einbusse zur Folge.