8.2.4.2. Die Rückversetzung der Baulinie um 7 m ermöglicht aber auch eine noch weitergehende Inanspruchnahme des Grundstücks Kat.-Nr. AF4403. Die Baulinie schneidet neu das bestehende Hochhaus um 5 m an und damit im Umfang von rund einem Drittel der Gebäudetiefe. Eine Beanspruchung eines Teils der heute vom rekurrentischen Hochhaus überstellten Fläche und damit einen teilweisen oder vollständigen Abbruch des Hochhauses schliesst der Stadtrat denn auch nicht aus. Er führt hierzu aus, dass die rekurrentische Parzelle ohne weiteres neu überbaubar sei.