5.1, Dienstbarkeiten und Grundlasten, Beleg Nr. 493). Dass ferner über das Trottoir gefahren werden muss, um die rückwärtige Zufahrt der rekurrentischen Unterniveaugarage zu erreichen, ist nichts Aussergewöhnliches und stellt in unserer mobilen Gesellschaft bei der Erschliessung von Privatgrundstücken und von Betrieben den Normalfall dar. Dass sodann der Gehweg von Fahrzeugen der Kunden der bestehenden mechanischen Werkstatt überstellt wird, ist nicht auszuschliessen, kann jedoch mit polizeilichen Massnahmen geahndet werden. Diese Umstände genügen jedenfalls nicht, um eine gewichtige Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und damit ein öffentliches Interesse an einer Rückverset-