R1S.2012.05110 Seite 11 die Bushalteinsel von der übrigen Strassenfläche getrennt. Damit entsteht eine bewusste architektonische und gestalterische Betonung der Strassenverbreiterung. Es trifft zwar zu, dass die neue Baulinienführung, welche bei der Ostfassade des auf der Parzelle Kat.-Nr. AF4404 stehenden Gebäudes wieder um 7 m vorspringt, einen ähnlichen Umfassungseindruck zu erzeugen versucht. Dies gelingt jedoch nur kartographisch.