8.2.2. Der Verlauf der revidierten Baulinien lässt sodann die Anordnung der bestehenden Überbauung rund um die Ausbuchtung der Wehntalerstrasse ausser Acht. Die Strassenausweitung erstreckt sich zwischen der Parzelle Kat.-Nr. AF3209 im Osten und dem rekurrentischen Grundstück Kat.-Nr. AF4403 im Westen. Sie wird durch die beiden darauf stehenden Gebäude – eine dreigeschossige Wohn- und Gewerbebaute sowie das rekurrentische Hochhaus – flankiert, welche gegenüber den restlichen die Ausbuchtung umfassenden Bauten um je 5 m vorspringen; südlich wird sie durch