8.2.1. Anzuerkennen ist, dass eine Tramhaltestelle eine bestimmte Länge aufweisen muss. Diese soll gemäss den Empfehlungen für die Planung von Strassenbahnanlagen auf dem Netz der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich vom August 2008 im Idealfall 67 m betragen (vgl. act. 10.13). Bereits die heute bestehende Bushalteinsel weist eine Ausdehnung von 78 m auf; die Strassenausweitung selbst ist von der Südwestecke des Grundstückes Kat.-Nr. AF3209 (bei der Einmündung der Regensbergstrasse) bis zur südöstlichen Ecke der fraglichen rekurrentischen Parzelle rund 95 m lang. Damit bleibt nach dem Bau einer "Idealtramhaltestelle" auch ohne Inanspruchnahme der Parzelle Kat.-Nr.