8.2. Anders verhält es sich bei der beim rekurrentischen Grundstück Kat.-Nr. AF4403 geplanten Änderung der Baulinienführung. Durch die Rückversetzung der Baulinie um 7 m wird das bestehende achtgeschossige Gebäude erstmals um 5 m angeschnitten. Entgegen der Auffassung des Stadtrates lässt sich diese nutzungsplanerische Massnahme weder mit verkehrstechnischen noch gestalterischen Gründen rechtfertigen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass eine verkehrplanerisch zweckmässige Lösung auch ohne einen derart schwerwiegenden Eingriff in das Eigentum des Rekurrenten möglich ist.