Die revidierte nordseitige Baulinie soll neu im Bereich des rekurrentischen Grundstücks Kat.-Nr. AF3845 gesamthaft auf die Parzellengrenze bzw. auf die Strassenfassade des bestehenden Gebäudes zurückversetzt werden. Auf der westlich anstossenden Parzelle Kat.-Nr. AF4403 wird sie neu in einem Abstand von 14 m zur Strassengrenze verlaufen und schneidet hierdurch das auf diesem Grundstück bestehende Hochhaus an.