In diesem Bereich verbreitert sich die Strassenfläche bis auf 34 m und umfasst einen von den eigentlichen Fahrbahnen durch eine Bushaltestelle getrennten öffentlichen Parkplatz. In der Folge springt die Baulinie um 7 m vor und verläuft auf einer Länge von 11 m innerhalb des Strassengebiets. Danach hält sie ab dem rekurrentischen Grundstück Kat.-Nr. AF4403 einen durchgehenden Abstand von 7 m zur Strassengrenze ein. Bei einem Strassenquerschnitt von 20 m Breite beträgt der Baulinienabstand auf der Wehntalerstrasse bis zum Zehtenhausplatz durchgehend 32 m. Lediglich bei der Strassenverbreiterung ist ein Abstand von 39 m gegeben.