Die rechtskräftigen Baulinien verlaufen heute im hier interessierenden Abschnitt der Wehntalerstrasse asymmetrisch. Die südseitige Baulinie ist durchgehend in einem Abstand von 5 m zur Strassengrenze festgesetzt. Auf der Nordseite verläuft die Baulinie nach der Einmündung der Regensbergstrasse in die Wehntalerstrasse von der Parzelle Kat.-Nr. AF2429 im Osten bis rund zur Mitte des rekurrentischen Grundstücks Kat.-Nr. AF3845 entlang der Südfassaden der bestehenden Gebäude bzw. der Parzellengrenzen. In diesem Bereich verbreitert sich die Strassenfläche bis auf 34 m und umfasst einen von den eigentlichen Fahrbahnen durch eine Bushaltestelle getrennten öffentlichen Parkplatz.