R1S.2012.05110 Seite 6 Entwicklung oder in Übereinstimmung mit neuen, etwa die Problemkreise der raumpolitischen Zielsetzungen, der ortsbaulichen Gesamtstruktur oder der Infrastruktur beschlagenden Erkenntnissen müssen die bestehenden Vorschriften und Pläne von Zeit zu Zeit überprüft und muss unzweckmässig Gewordenes abgeändert werden.