Darüber hinaus gewährleisten sie den an der Strasse stehenden Gebäuden eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung und verschaffen ihnen einen gewissen Schutz vor Immissionen, die mit dem Strassenverkehr verbunden sind. Schliesslich erfüllen sie auch eine städtebauliche Funktion, indem sie öffentliche Interessen an der Gestaltung von Verkehrsräumen und Plätzen sowie der begleitenden Anlagen und Grünzüge wahrnehmen, wie namentlich im Strassenraum situierte Fahrzeugabstellplätze, Lärmschutzanlagen oder Alleen (§ 97 Abs. 2 PBG).