Neben der Schaffung bzw. Erhaltung unüberbaubarer Grünstreifen entlang der Strassen (sogenannte Vorgärten) bezwecken Verkehrsbaulinien somit in erster Linie die Freihaltung des Landes für die Anlagen des fliessenden Verkehrs. Darüber hinaus gewährleisten sie den an der Strasse stehenden Gebäuden eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung und verschaffen ihnen einen gewissen Schutz vor Immissionen, die mit dem Strassenverkehr verbunden sind.