4.2. Vernehmlassungsweise erwidert der Stadtrat, die strittige Baulinienführung verfolge sowohl verkehrstechnische als auch gestalterische Zwecke. Die Wehntalerstrasse sei als Staatsstrasse und regionale Veloroute klassiert. Im regionalen Richtplan sei eine nach Zürich-Affoltern führende Tramlinie eingezeichnet, welche zwischen 2019 und 2022 realisiert werde (vgl. kantonales Agglomerationsprogramm "Stadt Zürich-Glattal"). Ferner sehe der kommunale Verkehrsplan im fraglichen Abschnitt einen Fussgängerbereich (Quartierzentrum Neu-Affoltern) vor; sodann sei die Wehntalerstrasse im städtischen Alleekonzept enthalten.